Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CP Power Solutions GmbH

gültig für Deutschland und Österreich - Stand 09/2019

I. Allgemeines

1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zu Grunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen.

2. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.

3. Unsere Geschäftsbedingungen liegen und hängen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus und können auch im Internet auf unserer Homepage eingesehen werden. Auf Wunsch senden wir unsere Geschäftsbedingungen auch jederzeit kostenfrei zu.

II. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Aus Lieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2. Unsere Angebote erfolgen frei bleibend. Der Vertragspartner ist an sein Angebot höchstens zwei Wochen gebunden.

3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen.4. Handelsübliche Vertragsklauseln, die auf die Art des Verkaufs Bezug nehmen (z.B. CIF, FOB, CIP etc.) werden jeweils gemäß den bei Vertragsabschluss gültigen Incoterms der Internationalen Handelskammer/Paris ausgelegt.

III. Preise und Zahlungen

1. Die Preise verstehen sich als Waren- oder Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger, nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abzuschließender Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2. Die Zahlung hat in „€” ohne jeden Abzug zu erfolgen, bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsunterlage.

3. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 % p.a. über dem jeweiligen im Bundesanzeiger veröffentlichten Basiszinssatz berechnet. Ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen sind wir berechtigt, eine höhere Verzugszinsbelastung anzusetzen, wenn wir eine höhere Belastung nachweisen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Verzugszinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen entgegengenommen.

5. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest-gestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Vertragspartner ist weiterhin zur Aufrechnung befugt, wenn die Forderung, mit der er die Aufrechnung erklärt, zu unserem Zahlungsanspruch in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.

6. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ebenfalls nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie dann ausgeübt werden, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Zahlungsbedingungen: Sofern nicht abweichend vereinbart: 14 Tage - 2% Skonto, 30 Tage - netto. Lieferbedingungen: Ab € 500,00 frei Haus, die Regelung unter V. bleibt hiervon unberührt.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleich zeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.

5. Der Vertragspartner kann uns 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Dies gilt nicht, wenn die vorstehende Nachfrist unangemessen lang ist. Es gilt dann die angemessen lange Nachfrist.

6. Beruht unser Verzug auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Schadensersatzhaftung aus geschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder der Verzug stellt die Verletzung einer Pflicht dar, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Stellt der Verzug die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht dar und fällt uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verzugs nur einfache Fahrlässigkeit zur Last, so ist unsere Haftung auf den jeweils vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.

V. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht

1. Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den Versand-beauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel -- auch im Fall der Weiter Veräußerung -- zu prüfen und hierbei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich zu rügen.

VI. Gewährleistung

1. Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln sind wir ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung wie folgt berechtigt: Wir sind berechtigt, 2 x nachzubessern. Ergibt sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, dass die Nachbesserung damit noch nicht fehl geschlagen und dies dem Vertragspartner zuzumuten ist, sind wir zu weiteren Nachbesserungen berechtigt.

2. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und das Recht auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen in Ziff. VII dieser AGB geltend zu machen.

3. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht, für Ansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden des Vertragspartners, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

VII. Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

1. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

2. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, schließen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

3. In allen nicht von den Klauseln unter VII. 1. und VII. 2. erfassten Fällen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, gleich welcher Rechtsgrundlage, beschränken wir unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.

5. Werden wir auf Schadensersatz aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen, begrenzen wir unsere Haftung in den Fällen, in denen es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, über die vorstehenden Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers. Die Deckungssumme ist schadens-/vertrags-/sachtypisch abgeschlossen. Soweit die Versicherung nicht oder nicht vollständig eintritt, bleibt unsere Haftung, begrenzt auf die Höhe der Versicherungssumme unberührt. Ist die Versicherungssumme nicht schadens-, vertrags-, sachtypisch abgeschlossen, begrenzen wir unsere Haftung in diesen Fällen auf den schadens-, vertrags- und/oder sach-typischen Schadensbetrag.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor.

2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegen ständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.

3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendiger Unterlagen zu benachrichtigen.

4. Der Vertragspartner ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.

5. Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit nach der unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als die Sicherungsgrenze überschritten ist.

6. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt die Rücknahme nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

7. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.

IX. Urheberrechte/Markenzeichen

1. Alle von uns verwendeten Fotos, Texte und Gestaltungen sind gesetzlich geschützt.

2. Wir weisen darauf hin, dass jede Form der Verwertung, Benutzung, Vervielfältigung und öffentlicher Verwendung etc. unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung bedarf. Bei Zuwiderhandlung werden wir die uns zustehenden Rechte auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Durchsetzung der uns zustehenden Rechte mit nicht unerheblichen Kosten für den Verletzer verbunden ist.

X. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) zugrunde.

2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Boll.

3. Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Scheck- und Wechselklagen, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.